Häufige Fragen zum Sanitätsdienst

Im Zusammen mit der Notwendigkeit und den Kosten eines Sanitätsdienstes kommen häufig Fragen auf. Wir haben ein paar dieser Fragen für sie zusammengestellt, um die Vereins-interne Diskussion zu erleichtern und ihnen ggf. Denkanstöße bzw. Argumentationshilfen zu liefern.

Der Rettungsdienst ist doch schnell vor Ort - warum benötige ich einen Sanitätsdienst?
Die Hilfsfrist beträgt in Baden-Württemberg 15 Minuten. D.h. innerhalb dieser Zeit nach dem Absetzen des Notrufs ist in dringenden Fällen der Rettungsdienst vor Ort. Nach 3-4 Minuten ohne Sauerstoff fangen jedoch schon die ersten Zellen im Gehirn an abzusterben. Daher ist eine qualifizierte Erstversorgung bis zum Ein­tref­fen des Rettungsdienstes erforderlich.

Für meine Veranstaltung ist eine Brandwache vorgeschrieben. Benötige ich zusätzlich einen Sanitätsdienst?
Spätestens wenn eine Brandwache vorgeschrieben ist, sollten sie auch über einen Sanitätsdienst nachdenken. Die sanitätsdienstliche Versorgung ist nicht Aufgabe der Kollegen der Feuerwehr, daher wird hierfür zu­sätz­lich­es Personal benötigt.

Ich habe überwiegend erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Führerschein haben. Daher benötige ich keinen Sanitätsdienst.
Ohne regelmäßige Auffrischung der Erste Hilfe-Kenntnisse laufen die Notfallmaßnahmen von Ersthelfern oft nur sehr langsam ab, da die Übung fehlt. Viele Verkehrsteilnehmer haben zu ihrer Führerscheinprüfung das letzte mal einen Erste Hilfe-Kurs oder evtl. nur den Pflichtkurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" besucht. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Jahre die Empfehlungen z.B. bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung ändern und aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Zur Auffrischung empfehlen wir den regelmäßigen Besuch eines Erste Hilfe-Trainings.
Unsere Sanitäter sind nach den aktuellen Vorgaben des DRK ausgebildet und üben die Notfallversorgung regelmäßig; manche haben auch eine weitergehende Ausbildung im Bereich Rettungsdienst.

Ich bekomme von den Sanitätern nicht mal eine Kopfschmerztablette - warum brauche ich dann einen Sanitätsdienst?
Die Verordnung und Abgabe von Medikamenten ist gesetzlich den Ärzten bzw. Apothekern vorbehalten. Auch frei erhältliche Kopfschmerzmittel können bei manchen Menschen z.T. lebensbedrohliche Zustände wie z.B. Blutungen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Daneben können hinter Kopfschmerzen auch ernsthafte Erkrankungen stecken, die vor der Einnahmen ggf. abgeklärt werden müssen. Der Satz „Zu Risiken und Neben­wirkungen..." gilt nicht nur in der Werbung.

In meinem Verein sind haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, die eine Ausbildung zum Sanitäter o.ä. Haben, so dass ich keine Sanitätsdienst benötigte.
Die Mitarbeiter verfügen zwar über den aktuellen Ausbildungsstand, i.d.R. jedoch nicht über die ent­sprech­en­de Ausstattung. Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter dann nicht im Auftrag der Hilfsorganisation, sondern als Privatperson in Ihrem Verein tätig, wodurch sich eine veränderte Situation bei versicherungstechnischen Fra­gen und der Haftung ergibt.

So ein Sanitätsdienst ist zu teuer.
Auch wenn unsere Helfer ehrenamtlich tätig sind, entstehen uns Kosten für die Materialien sowie für die Ein­satz­fahrzeuge und die Aus- und Weiterbildung der Helfer. Ausser den Mitgliedsbeiträgen und Spenden erhalten wir keinerlei Zuschüsse. Daher müssen wir Ihnen als Veranstalter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen. Bei kleineren Sanitätsdiensten erfolgt die Abrechnung über einen Stundensatz pro Helfer, wobei die Dienste gemäß unserer Verbandsrichtlinien mit mindestens zwei Helfern besetzt werden.
Preisbeispiel: ca. 40,- EUR (z.B. für eine bestuhlte Veranstaltung in der Sport- oder Festhalle ohne besondere Gefahreneinstufung, Dauer: ca. 2 Stunden)
Bei größeren Veranstaltungen bieten wir Ihnen den Dienst i.d.R. über eine günstigere Pauschale an.

Wie bekomme ich einen Sanitätsdienst?
Bitte melden Sie uns Ihre Veranstaltung schriftlich oder per Email spätestens vier Wochen vorher, damit unsere ehrenamtlichen Helfer ihre Zeit disponieren können. Hinweise im Veranstaltungskalender oder in der Presse sind für uns nicht verbindlich. Bei kurzfristigen Dienstanforderungen ist ein erhöhtes Dienstentgelt möglich. Gerne übernehmen wir Ihre geplanten Veranstaltungen in unseren Jahresplan.